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2021:Mitgliederversammlung muss verschoben werden…

Mitgliederversammlung der Schützengesellschaft 1560 Rhoden e.V. muss verschoben werden

Die Corona-Pandemie hat uns fester im Griff denn je. Die Infektionszahlen sind leider noch immer so hoch, dass die Durchführung von Präsenz-Sitzungen zumindest für die Dauer des Lockdowns ausgeschlossen ist.

Eigentlich sollte im März die traditionelle Mitgliederversammlung mit den Wahlen des Vorstandes der Schützengesellschaft 1560 Rhoden e.V. stattfinden. Doch aufgrund der immer noch andauernden Corona-Pandemie ist in diesem Jahr alles anders. Realistisch gesehen, kann nicht davon ausgegangen werden, dass in den nächsten Wochen und Monaten eine ordnungsgemäße Mitgliederversammlung durchgeführt werden kann

Da die derzeitige Situation fast alle ehrenamtlichen Vereine betrifft, hat der Geschäftsführende Vorstand der Schützengesellschaft Rhoden eine Rechtsauskunft beim Service-Point der Justiz Hessen zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Mitgliederversammlung und der anstehenden Vorstandswahlen eingeholt. Von dort wurde allgemeingültig darauf hingewiesen, dass aufgrund der Verordnung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie eine Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltungen aktuell nicht möglich ist. Diese gesetzliche Maßnahme steht über der Regelung der Satzung. Zum jetzigen Zeitpunkt ist auch nicht davon auszugehen, dass nach einer eventuellen Beendigung des Lockdowns vor Mitte März eine vollständige Impfung aller Vereinsmitglieder, welchen potentiell die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ermöglich werden muss, erfolgt ist. Dieses wäre zwar eine durchaus wünschenswerte Vorstellung, entspricht aber leider nicht der Realität. Daher hat sich der Gesamtvorstand einstimmig und ausnahmslos dafür ausgesprochen, die für den 20. März 2021 geplante Mitgliederversammlung bereits jetzt abzusagen und zunächst auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Der derzeit amtierende Vorstand bleibt rechtskonform bis zur Wahl der Nachfolger im Amt, so dass die Weiterführung der Geschäfte und vor allem die erforderliche Vorbereitung des in 2022 geplanten Schützenfestes weiterhin gewährleistet ist.

Die Durchführung einer Kassenprüfung für das Jahr 2020 wird umgehend nach der Aufhebung des Lockdowns unter Einhaltung der Hygienebestimmungen mit den noch gewählten Kassenprüfern durchgeführt. Der Kassenbericht kann dann auf Nachfrage beim Vorstand digital eingesehen werden, ebenso wie der Jahresbericht des Vorstandes.

Abschließend sei nochmals angemerkt, dass diese Vorgehensweise in Abstimmung mit dem ServicePoint der Justiz Hessen erfolgt und somit satzungskonform, aber auch unter Berücksichtigung der geltenden Schutzmaßnahmen des Infektionsschutzgesetzes auch notwendig ist. Über einen neuen Termin der Mitgliederversammlung werden die Mitglieder selbstverständlich rechtzeitig informiert.